Gemeindeglied werden

 

Wenn Sie unsere Gemeinde persönlich kennen gelernt haben, werden Sie vielleicht den Wunsch haben, Mitglied unserer Gemeinde ("Gemeindeglied") zu werden. Daher hier ein paar Worte zur Zugehörigkeit zur Gemeinde:

 

Nach der Gemeindeordnung ist Glied der Gemeinde:

 

  • wer in der Gemeinde das Sakrament der Heiligen Taufe empfängt,
  • wer aus einer Gemeinde der SELK oder einer mit der SELK in Kirchengemeinschaft stehenden Gemeinde überwiesen wird,
  • wer in die Gemeinde aufgenommen wird.

 

Wenn Sie getauft sind, kommt für Sie die Aufnahme in die Gemeinde in Betracht, sonst können Sie durch den Empfang der Taufe aufgenommen werden.

 

Mit der ev. Landeskirche und anderen ACK-Mitgliedskirchen gibt es Übertrittsvereinbarungen, die einen einfachen Wechsel ermöglichen.

 

 

Wo kann ich eintreten?

Sie können in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche unter anderem beim Lutherischen Pfarramt in Heidelberg eintreten. Bitte vereinbaren Sie dazu mit Pfarrer Stefan Förster einen Termin.

 

 

Wie trete ich in die evangelisch-lutherische Kirche ein?

Wenn Sie getauft sind (gegebenenfalls auch konfirmiert oder gefirmt), bringen Sie bitte Ihre kirchlichen Unterlagen, wie Taufschein, Konfirmationsschein, Trauschein oder ähnliches zum Gespräch mit Pfarrer Förster mit. Sie füllen dann einen Aufnahmeantrag aus. Dann sind Sie Glied der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde und damit auch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

 

Wenn Sie als Erwachsener noch nicht getauft sind, erfolgt zunächst ein Taufunterricht und dann die Taufe. Bitte lesen hierzu auch über die Taufe hier auf unserer Homepage. Mit dem Empfang der Taufe sind Sie dann auch Glied der Gemeinde und der lutherischen Kirche.

 

 

Wie teuer ist die Mitgliedschaft in der Lutherischen Kirche?

Der Eintritt in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist für Sie kostenlos. Da wir aber als Evangelisch-Lutherische Kirche und Gemeinde selbstständig, also vom Staat unabhängig sind, ziehen wir keine Kirchensteuern ein, obwohl dies rechtlich möglich ist. Wir erbitten aber von allen Kirchgliedern mit eigenem Einkommen (Lohn, Gehalt, Rente) ein Kirchgeld von 5-8% vom Nettoeinkommen. Da wir eine Spanne haben, sind Sie flexibel und können Ihr Kirchgeld ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen.